AFENDIS (Payment) Hotline: +49 89 20 70 27 50 190
INFORMATION / URTEIL GEGEN MISSBRAUCH:
Gericht verhängt Vorstrafe und 120 Tagessätze
Am Amtsgericht Heidelberg ist unter dem Aktenzeichen 11 CS AU 670 / 04 der Nutzer eines Interneterotik-Angebotes wegen 30-fachen Betruges gemäß §§ 263, 53 StGB zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen verurteilt worden und ist damit jetzt Vorbestraft. Kann der Verurteilte die 120 Tagessätze nicht fristgerecht zahlen, tritt anstelle eines Tagessatzes ein Tag Freiheitsstrafe.
Dem Angeklagten Pierre M. konnte nachgewiesen werden, dass er sich unter vorsätzlicher Angabe falscher Daten die Leistungen des Internetanbieters erschlichen hat, mit dem Vorsatz die dafür fälligen Entgelte nie zu zahlen.
Wir finden, dass solchen Betrügern das Handwerk gelegt werden muss und begrüßen das Urteil des AG Heidelberg sehr. Alle, die denken "Im Internet ist ja alles umsonst" oder diejenigen, die uns vorsätzlich betrügen, werden von uns in Zukunft noch intensiver mit allen rechtlichen Mitteln verfolgt.